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   VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23   

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VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23 (https://dejure.org/2024,7926)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.03.2024 - 2 K 4388/23 (https://dejure.org/2024,7926)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. März 2024 - 2 K 4388/23 (https://dejure.org/2024,7926)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (65)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2019 - 5 S 1913/18

    Baurecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Fehlen in den Bauvorlagen Angaben zum Standort einer nach den sonstigen Aussagen der Bauantragsunterlagen geplanten Luft-Wasser-Wärmepumpe, so begründet dies für sich genommen in der Regel einen nachbarrechtsrelevanten Bestimmtheitsmangel der Baugenehmigung, wenn es möglich erscheint, dass die Wärmepumpe oder ein immissionsrelevanter Teil hiervon in kritischer Nähe zu Immissionsorten auf einem Nachbargrundstück aufgestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36 f.).

    Es reicht aus, wenn sie sich aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen, unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urt. v. 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160 = juris Rn. 13 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 34; VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 40).

    Insoweit kann insbesondere auf die Pläne und die Baubeschreibung (§ 7 LBOVVO) abgestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 35; Urt. v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 54; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 41).

    Verweist die Baugenehmigung auf den Bauantrag oder Bauvorlagen, ist sie hinreichend bestimmt, wenn es der Bauantrag oder die Bauvorlagen sind (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 35).

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine kritische Nähe einer solchen Anlage zu schutzbedürftigen Räumen oder Bereichen auf dem Nachbargrundstück möglich ist, die eine Überschreitung immissionsschutzrechtlich gezogener Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausschließen lassen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36).

    Ergibt die Prüfung der Baurechtsbehörde in einem solchen Fall, dass eine kritische Nähe anzunehmen ist, so muss die Baugenehmigung das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen durch Inhalts- oder Nebenbestimmungen (§ 36 LVwVfG) festlegen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36).

    Muss die Baurechtsbehörde das gestattete Ausmaß der Geräuschimmissionen zum Schutz der Nachbarschaft festlegen, erfordert die Bestimmtheit der Baugenehmigung in Bezug auf den gebotenen Immissionsschutz mit Blick auf die Eingabetatsachen dieser Festlegung, dass sich ihr die für eine Immissionsprognose erforderlichen Kenngrößen der Anlage entnehmen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 37; BayVGH, Beschl. v. 18.05.2018 - 9 CS 18.10 -, juris Rn. 20).

    Ohne entsprechende Eingabetatsachen wäre die Immissionssituation für den Nachbarn schlechterdings nicht bestimmbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 37).

    Anders als bei der Frage, ob tatsächlich Überschreitungen von Immissionsrichtwerten drohen (vgl. zur Ungeeignetheit von Berechnungen eines "Schallrechners" aus dem Internet zur Feststellung der Einhaltung von Richtwerten OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 50), kann die Heranziehung von solchen allgemeiner Berechnungen und Tabellenwerten bei der Frage des Vorliegens einer lediglich kritischen Nähe grundsätzlich Anwendung finden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36).

    Denn die Kenntnis der Emissionscharakteristika der jeweiligen Luft-Wasser-Wärmepumpe wie auch ihres Betriebs, also ihrer Konstruktionsmerkmale, maximale Schallleistungspegel und Betriebszeiten ist mit Blick auf die von der Baurechtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsprüfung - originär - vorzunehmende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme schlechterdings unverzichtbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 37; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.02.2022 - 2 K 5478/21 -, BRS 90 Nr. 118 (2022) = juris Rn. 22).

    Denn der Standort dieser grundsätzlich immissionsgeneigten und damit rücksichtnahmerelevanten Anlage (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 52 ff.) ist nach den obigen Ausführungen indes noch völlig ungewiss, sodass die von dieser auf das Grundstück der Antragstellerin einwirkenden Lärmimmissionen nicht im Ansatz zu bestimmen sind.

    Die Offenheit der Erfolgsaussichten folgt, in Abgrenzung zu einer bereits feststehenden Erfolgsaussicht zugunsten der Antragstellerin (vgl. zu den Rechtsfolgen in diesem Fall VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.10.2020 - 5 S 1819/20 -, juris Rn. 48), vorliegend jedoch aus dem Umstand, dass die Beigeladene es selbst in der Hand hat, durch ein hinreichend bestimmtes Nachtragsbaugesuch unter Darstellung des bzw. der konkreten Wärmepumpenstandorte in den Bauvorlagen sowie unter Beifügung der weiteren technischen Eigenschaften der Luft-Wasser-Wärmepumpe (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 37) eine - im Hinblick auf nachbarschützende Vorschriften umfassend - rechtmäßige Baugenehmigung zu erlangen.

    Dies ergibt sich aus einer Vollzugsfolgenabwägung (vgl. hierzu OVG Hamburg, Beschl. v. 09.02.2021 - 2 Bs 231/20 -, ZfBR 2021, 665 = juris Rn. 45; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 71).

  • OVG Hamburg, 07.06.2023 - 2 Bs 38/23

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch die von einer Wärmepumpe

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Erweist sich eine Baugenehmigung allein wegen eines Bestimmtheitsmangels, der aus unzureichenden Angaben im Bauantrag zur Immissionsneigung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe herrührt, als materiell rechtswidrig, so kann im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gleichwohl das Vollzugsinteresse des Bauherrn im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung das Suspensivinteresse des Antragstellers im Einzelfall überwiegen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 59 f.).

    Anders als bei der Frage, ob tatsächlich Überschreitungen von Immissionsrichtwerten drohen (vgl. zur Ungeeignetheit von Berechnungen eines "Schallrechners" aus dem Internet zur Feststellung der Einhaltung von Richtwerten OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 50), kann die Heranziehung von solchen allgemeiner Berechnungen und Tabellenwerten bei der Frage des Vorliegens einer lediglich kritischen Nähe grundsätzlich Anwendung finden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 36).

    Das Vollziehungsinteresse, also das Interesse der Beigeladenen an einer sofortigen Ausnutzung der ihr erteilten Baugenehmigung, ist von erheblichem Gewicht (vgl. zu dieser Wertung auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).

    Bis dahin erachtet es das Gericht als überwiegend wahrscheinlich, dass die Beigeladene in der Lage sein wird, die Mängel des bisherigen Bauantrags zu beheben und die Antragsgegnerin eine hinreichend bestimmte Baugenehmigung im zuvor genannten Sinn wird erteilen können (so in einem verwandten Fall auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60).

    Ist unter diesen Umständen bis zur Inbetriebnahme ein die nachbarlichen Rechte der Antragstellerin wahrender Standort und Betrieb der Luft-Wasser-Wärmepumpe zu erwarten und bis dahin überdies offenkundig nicht mit einer Beeinträchtigung ihrer nachbarlichen Interessen zu rechnen, erachtet es das Gericht mit Blick auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und unter Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls als angemessen, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin als Ergebnis der umfassenden Interessenabwägung vorliegend nicht anzuordnen (vgl. zum Ergebnis VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.05.1980 - 8 S 560/80 -, juris Rn. 13; OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 60 m.w.N.).

    Denn die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung ist insofern nicht teilbar (wie hier OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61).

    In objektiver Hinsicht prägt die Wärmepumpe als unselbständige Anlage der Wärmeerzeugung (vgl. hierzu Roden, VBlBW 2022, 276 ) das Schicksal der beiden Wohngebäude ersichtlich (so auch OVG Hamburg, Beschl. v. 07.06.2023 - 2 Bs 38/23 -, NVwZ-RR 2023, 881 = juris Rn. 61), da ohne sie die Gebäude nicht sinnvoll zum Zweck des Wohnens genutzt werden könnten.

  • VG Karlsruhe, 28.12.2023 - 2 K 2792/23

    Baunachbarkonstellation; Sofortige Vollziehung; Baugenehmigung; Bebauungsplan;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Ferner darf der Dritte nicht nach den Vorgaben des formellen Bauordnungsrechts gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 LBO mit jeder einzelnen seiner im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Einwendungen präkludiert sein (zum Ganzen vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K1405/23 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 27.04.2023 - 2 K 564/23 -, juris Rn. 26, jeweils m.w.N.).

    Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch im mehrpoligen Rechtsverhältnis vorzunehmenden vorläufigen Prüfung der Rechts- und summarischen Prüfung der Sachlage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.02.2018 - 1 VR 11.17 -, juris Rn. 15; VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 16 m.w.N.) bestehen gewichtige Zweifel an der Vereinbarkeit der Baugenehmigung mit dem Gebot der Bestimmtheit nach § 37 Abs. 1 LVwVfG in seiner nachbarschützenden Ausprägung (1.).

    Es reicht aus, wenn sie sich aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen, unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urt. v. 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160 = juris Rn. 13 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 34; VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 40).

    Sollte die Eigenart der näheren Umgebung demgegenüber keinem der Gebietstypen der §§ 2 ff. BauNVO zuordenbar sein, und in der Folge allein nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bewerten sein, so könnte die Antragstellerin von vornherein keinen Anspruch auf Bewahrung eines in diesem Fall schlechterdings nicht zu bestimmenden und damit nicht verteidigungsfähigen Gebietscharakters geltend machen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 54, jew. m.w.N.).

    In anderen Fällen von Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist das Gebot der Rücksichtnahme als subjektiv-rechtliche Ausprägung dem bauplanungsrechtlichen "Einfügensgebot" nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu entnehmen (zum Ganzen VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 64 m.w.N.).

    Die beiden Baukörper der Beigeladenen erweisen sich nach ihrer Höhe wie auch nach ihren weiteren Maßen unter keinem in der Rechtsprechung je erwogenen Gesichtspunkt (vgl. hierzu VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 87; Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 44, jew. m.w.N.) als rücksichtslos gegenüber der Antragstellerin.

    Aufgrund des insofern vergleichbaren Maßstabs zum Gebot der Rücksichtnahme (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 64) und zudem angesichts des lediglich im Allgemeinen verhafteten Vorbringens der Antragstellerin hierzu, bedarf es auch an dieser Stelle keiner abschließenden Klärung, ob das Gebot der Rücksichtnahme vorliegend aus dem Gebot des Einfügens von Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB oder aber aus § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO abzuleiten ist, also, ob die nähere Umgebung des Vorhabens der Beigeladenen einem der Gebietstypen der §§ 2 ff. BauNVO entspricht (vgl. zu letzterem BVerwG, Beschl. v. 16.12.2008 - 4 B 68.08 -, ZfBR 2009, 376 = juris Rn. 4 m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 22.03.2023 - 2 K 478/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vollziehung einer Baugenehmigung für ein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Es reicht aus, wenn sie sich aus dem gesamten Inhalt des Bescheides, insbesondere seiner Begründung sowie den weiteren, den Beteiligten bekannten oder ohne Weiteres erkennbaren Umständen, unzweifelhaft erkennen lässt (BVerwG, Urt. v. 25.04.2001 - 6 C 6.00 -, BVerwGE 114, 160 = juris Rn. 13 m.w.N.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 34; VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 40).

    Eine Baugenehmigung wird nach Inhalt und Umfang bestimmt durch den Bauantrag und die ihm beizufügenden Bauvorlagen (§ 53 Abs. 1 und 2 LBO i.V.m. §§ 4 ff. LBOVVO), sofern die Genehmigung keine Einschränkungen oder Maßgaben enthält (st. Rspr., vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.11.2017 - 3 S 1933/17 - VBlBW 2018, 215 = juris Rn. 7; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 41, jeweils m.w.N).

    Insoweit kann insbesondere auf die Pläne und die Baubeschreibung (§ 7 LBOVVO) abgestellt werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 35; Urt. v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris Rn. 54; VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 41).

    Ein Verstoß der Baugenehmigung gegen das Bestimmtheitsgebot verletzt einen Dritten allerdings nur dann in eigenen Rechten, wenn sich die Unbestimmtheit gerade auf Merkmale des Vorhabens bezieht, deren genaue Festlegung zum Schutz seiner subjektiven Rechte erforderlich ist (st. Rspr., vgl. nur VG Karlsruhe, Beschl. v. 22.03.2023 - 2 K 478/23 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2019 - 5 S 2102/18

    Rechtsschutzbedürfnis des Nachbarn im Eilverfahren, wenn der Begünstigte von der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Mit Blick auf verkehrliche Auswirkungen eines Bauvorhabens gilt grundsätzlich, dass die sich hieraus möglicherweise ergebenden Probleme, also auch etwaige Gefahren aufgrund des fließenden (wie auch des ruhenden) Verkehrs, zuvörderst mit den Mitteln des Straßenverkehrsrechts zu bewältigen sind (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, VBlBW 2019, 459 = juris Rn. 14), nicht jedoch mit der Aufhebung einer Baugenehmigung für ein straßenverkehrsrechtlich grundsätzlich als neutral zu bewertendes Bauvorhaben.

    Die beiden, jeweils 8 Wohneinheiten umfassenden Gebäude entsprechen je für sich bereits einem größeren Mehrfamilienhaus, für das jeweils ein Streitwert von 15.000,00 EUR bereits angemessen erscheint (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, VBlBW 2019, 459 = juris Rn. 17).

    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung der Baurechtssenate des Verwaltungsgerichtshofs dann der Fall, wenn sich ein Baunachbar nicht allein gegen die Auswirkungen der zukünftigen Nutzung des Nachbargrundstücks, sondern sich - wie hier - zumindest auch gegen solche des Baukörpers zur Wehr setzt und einen vorläufigen Stopp dessen Errichtung begehrt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.04.2019 - 5 S 2102/18 -, VBlBW 2019, 459 = juris Rn. 18).

  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21

    Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    (a) So mag in Einzelfällen selbst das Fehlen eines Wärmepumpenstandorts auf dem Grundstück noch nicht zur - nachbarrechtswidrigen - Unbestimmtheit der Baugenehmigung führen, sofern durch die sonstigen Angaben zum Modell, zur Betriebsweise und zur schalltechnischen Abschirmung eine unkritische Zusatzbelastung sichergestellt ist (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.02.2022 - 2 K 5478/21 -, BRS 90 Nr. 118 (2022) = juris Rn. 22).

    Zur Abschätzung der kritischen Nähe kann der Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (nachfolgend: LAI) herangezogen werden (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 18.02.2022 - 2 K 5478/21 -, BRS 90 Nr. 118 (2022) = juris Rn. 21 m.w.N.).

    Denn die Kenntnis der Emissionscharakteristika der jeweiligen Luft-Wasser-Wärmepumpe wie auch ihres Betriebs, also ihrer Konstruktionsmerkmale, maximale Schallleistungspegel und Betriebszeiten ist mit Blick auf die von der Baurechtsbehörde im Rahmen der Genehmigungsprüfung - originär - vorzunehmende Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Gebot der Rücksichtnahme schlechterdings unverzichtbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.01.2019 - 5 S 1913/18 -, VBlBW 2019, 415 = juris Rn. 37; VG Stuttgart, Beschl. v. 18.02.2022 - 2 K 5478/21 -, BRS 90 Nr. 118 (2022) = juris Rn. 22).

  • VG Karlsruhe, 15.06.2023 - 2 K 1405/23

    Nachbarklage gegen die Vollziehung einer durch das Landratsamt erteilten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Sollte die Eigenart der näheren Umgebung demgegenüber keinem der Gebietstypen der §§ 2 ff. BauNVO zuordenbar sein, und in der Folge allein nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu bewerten sein, so könnte die Antragstellerin von vornherein keinen Anspruch auf Bewahrung eines in diesem Fall schlechterdings nicht zu bestimmenden und damit nicht verteidigungsfähigen Gebietscharakters geltend machen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 28.12.2023 - 2 K 2792/23 -, juris Rn. 50; Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 54, jew. m.w.N.).

    Welche Anforderungen das Rücksichtnahmegebot im Einzelfall begründet, hängt damit im Wesentlichen von einer Abwägung zwischen dem, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist, ab (st. Rspr., vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.05.2023 - 3 S 266/23 -, VBlBW 2023, 476 = juris Rn. 18; Urt. v. 03.06.2022 - 5 S 427/21 -, juris Rn. 36; VG Karlsruhe, Beschl. v. 29.08.2023 - 2 K 2030/23 -, juris Rn. 58 ff.; Beschl. v. 13.07.2023 - 2 K 712/23 -, juris Rn. 39; Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 57).

    Ferner verkennt die Antragstellerin insoweit, dass das allgemeine Bauplanungsrecht anerkanntermaßen keinen "Milieuschutz" gewährleisten kann und soll (vgl. nur VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.06.2023 - 2 K 1405/23 -, juris Rn. 62 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    (1) Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, der sich das Gericht anschließt, entfalten seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten der ihnen gegenüberliegenden Nachbargrundstücke (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, VBlBW 2019, 421 = juris Rn. 53; Urt. v. 26.01.2012 - 5 S 2233/11 -, DVBl. 2012, 508 = juris Rn. 42; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112 = juris Rn. 5; Beschl. v. 23.10.1997 - 5 S 1596/97 -, BRS 59 Nr. 126 = juris Rn. 10).

    Sie greift indessen dann nicht, wenn sich dem Bebauungsplan einschließlich der zu ihm gehörenden Unterlagen entnehmen lässt, dass mit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen durch Baulinien oder Baugrenzen (vgl. § 23 Abs. 1 BauNVO) über die damit verfolgten städtebaulichen Gesichtspunkte hinaus keine Rechte der Nachbarn geschützt werden sollen und damit gerade kein nachbarschaftliches Austauschverhältnis zwischen den planbetroffenen Grundstückseigentümern geschaffen werden sollte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, VBlBW 2019, 421 = juris Rn. 53 m.w.N.; Beschl. v. 30.06.2015 - 3 S 901/15 -, NVwZ-RR 2015, 807 = juris Rn. 10 f.; allgemeiner zum Austauschverhältnis VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 01.08.2023 - 3 S 2683/22 -, NVwZ-RR 2024, 89 = juris Rn. 31).

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Dazu sind die Interessen des Bauherrn an der Befreiung und die Interessen des Nachbarn an der Einhaltung der Festsetzung nach den Maßstäben des Rücksichtnahmegebots gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 = juris Rn. 5 f.; zuvor bereits grundlegend BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, BRS 46 Nr. 173 = juris Rn. 17 f.).

    Es bedarf daher wie im Falle der Prüfung des bauplanungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme einer bei Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbaren Verkennung bzw. "Vernachlässigung" (diesen Begriff prägend BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, BRS 46 Nr. 173 = juris Rn. 16) der nachbarlichen Interessen.

  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.03.2024 - 2 K 4388/23
    Darüber hinaus hat ein Nachbar im Falle einer nicht nachbarschützenden Festsetzung weder ein Abwehrrecht gegen eine lediglich objektiv rechtswidrige Befreiung, noch einen umfassenden Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.2018 - 4 C 7.17 -, BVerwGE 162, 363 = juris Rn. 12; Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 = juris Rn. 5).

    Dazu sind die Interessen des Bauherrn an der Befreiung und die Interessen des Nachbarn an der Einhaltung der Festsetzung nach den Maßstäben des Rücksichtnahmegebots gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.98 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 153 = juris Rn. 5 f.; zuvor bereits grundlegend BVerwG, Urt. v. 19.09.1986 - 4 C 8.84 -, BRS 46 Nr. 173 = juris Rn. 17 f.).

  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

  • OVG Hamburg, 09.02.2021 - 2 Bs 231/20

    Materielle Planreife; Kerngebiet; zulässige Wohnnutzung;

  • VG Karlsruhe, 29.11.2023 - 2 K 1932/23

    Widerspruchserhebung über beA / beBPo ohne qualifizierte elektronische Signatur

  • VG Karlsruhe, 27.04.2023 - 2 K 564/23

    Nachbarschützende Wirkung von Baulasten; vereinfachtes Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2017 - 3 S 1933/17

    Anforderungen an die Einwendung im Sinne von BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2

  • BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00

    Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2012 - 5 S 2233/11

    Abstandsflächeneinhaltung aufgrund von BauO BW 2010 § 6 Abs 1 S 1 Nr 3;

  • BVerwG, 02.07.2008 - 7 C 38.07

    Auflage, nachträgliche; Störfall; Auslegungsstörfall; Störfallbeherrschung;

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2015 - 8 S 492/15

    Abänderung eines Beschlusses nach VwGO §§ 80a Abs 3, 80 Abs 5 S 1 VwGO aufgrund

  • BVerwG, 15.12.1989 - 7 C 35.87

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Begriff des "Altöls";

  • VG Sigmaringen, 05.04.2023 - 10 K 101/21

    Baurecht; Abstandsflächen

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2016 - 11 S 2070/14

    Zulässigkeit einer bedingten Anschlussberufung während eines anhängigen

  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

  • BVerwG, 08.11.2010 - 4 B 43.10

    Beurteilungszeitpunkt für Drittschutz; Wirkkraft der Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2003 - 8 S 1098/03

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen

  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2021 - 5 S 1031/20

    Keine Festsetzung hinterer Baufluchten durch das Badische Ortsstraßengesetz;

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 5 S 1505/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Bürogebäudes

  • VGH Baden-Württemberg, 09.01.2008 - 3 S 2016/07

    Präklusion im Baurecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - 10 A 875/21

    Hochterrasse und Gebäude bilden bauliche Einheit!

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.2023 - 8 S 3878/21

    Nachbarrechtsschutz; bauaufsichtliches Einschreiten gegen eine gewerbliche Halle;

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2015 - 8 S 450/13

    Nichterweislichkeit hinreichender städtebaulicher Gründe zur Rechtfertigung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1995 - 3 S 2418/95

    Abstandsflächen: Bezugspunkt für die Wandhöhe nach BauO BW § 6 Abs 4 S 2 ist die

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2022 - 5 S 427/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2023 - 3 S 266/23

    Zur rechtlichen Sondersituation einer Doppelhausbebauung; Errichtung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2015 - 3 S 901/15

    Nachbarschützende Wirkung einer hinteren Baugrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 2014/99

    Nachbarschutz - Grenzbebauung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2020 - 5 S 1819/20

    Baugenehmigung für ein Logistikzentrums; Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 10 S 1901/15

    Gefahrenabwehr im bodenschutzrechtlichen Verfahren - Rückbau einer

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 15 ZB 14.891

    Nachbarklage gegen den Um- und Anbau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.1997 - 5 S 1596/97

    Bebauungsplanfestsetzung - planungsrechtlich nicht überbaubare Grundstücksfläche;

  • VGH Bayern, 18.05.2018 - 9 CS 18.10

    Bestimmtheit einer Baugenehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 3 S 321/11

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für das Weststadion Freiburg

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 3 S 1992/13

    Zulässigkeit der Änderung einer Baugenehmigung durch Befreiungserteilung im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 8 S 35/00

    Eintritt der Präklusion nach BauO BW § 55 Abs 2 S 2 für Angrenzereinwendungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 7 D 61/14

    Beeinträchtigung von Abstandsflächen bei geplanter Errichtung eines Parkhauses im

  • BVerwG, 15.11.2007 - 4 B 52.07

    Revisibilität der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens auf der

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2002 - 5 S 1706/01

    Lagerhalle und zumutbarer Lärm infolge Ladevorgängen, im Besonderen nach Ende der

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1998 - 8 S 2430/97

    Übergeleiteter Bebauungsplan - Funktionslosigkeit durch Zeitablauf

  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2022 - 8 S 3870/21

    Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einer Beseitigungsanordnung:

  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

  • OVG Sachsen, 12.12.2012 - 1 A 881/11

    Ökostrom, Kompensationsmaßnahme, Zustimmung, Innenbereich, Baubeginn

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2022 - 7 B 572/22

    Errichtung der Wärmepumpe als Bestandteil des zur Genehmigung gestellten

  • VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 8 S 560/80

    Aussetzungsverfahren; Baugenehmigung; Ergänzung durch Auflagen im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2016 - 3 S 2225/15

    Windenergieanlage; Umweltverträglichkeitsprüfung; Lärmimmissionen; besonderes

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 8 S 2204/19

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung; Jahresfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2016 - 3 S 1082/16

    Anforderungen an die Präklusionswirkung der BauO BW 2010 § 55 Abs 2 S 2; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2021 - 10 S 471/21

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruch gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2016 - 3 S 373/16

    Interessenabwägung in Fällen der Drittanfechtung; Reichweite des

  • BVerwG, 23.02.2018 - 1 VR 11.17

    Vorläufiges Rechtsschutzbegehren gegen ein von dem Bundesministerium des Innern

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